Kündigung Telekom Festnetz Vertrag (DSL, VDSL, Telefon)

Kündigung Telekom Festnetz Vertrag (DSL, VDSL, Telefon)Sie möchten Ihren Telekom Festnetz Vertrag kündigen (Mobilfunk hier) also z.B. Ihren Telekom DSL, VDSL oder Telefonanschluss? Abhängig vom Kündigungsgrund haben wir vielleicht aber auch eine andere passende Lösung für Sie. Bei einem Umzug zum Beispiel können Sie einfach Ihren Anschluss mitnehmen und müssen nicht kündigen (Zum Umzugsservice). Wenn Sie mit dem aktuellen Preis-Leistungsverhältnis nicht zufrieden sind, beraten wir als Telekom Partner Sie gern über mögliche Tarifwechsel in günstigere und / oder leistungstärkere Tarife (z.B. Hybrid oder VDSL). Falls Sie dennoch kündigen wollen, kann die Kündigung Ihres Festnetz Tarifs schriftlich per Post erfolgen oder besser Sie nutzen den kostenlosen Telekom Online-Kündigungsservice. Wenn Sie nur eine Zusatzoptionen wie Sicherheitspaket, Mail & Cloud, TV-Optionen o.ä. kündigen möchten, können Sie dies bequem über das Telekom Kundencenter Festnetz.

Telekom Festnetz Anschluss online kündigen

Die Kündigung Ihres Telekom Festnetz Tarifs (z.B. Call & Surf, Entertain, MagentaZuhause) können Sie auf Wunsch direkt online durchführen. Die Online-Kündigung Ihres Telekom Vertrags führt Sie durch verschiedene Fragen (Kündigungsgrund) und Sie können notwendige Dokumente hochladen (wenn erforderlich bei bestimmten Kündigungsgründen) und am Ende wird eine Kündigungsvorlage erstellt, die Sie online abschicken können. Mit der Telekom Kündigung online schonen Sie die Umwelt (kein Papier nötig) und beschleunigen die Vorgänge.

Schriftliche Kündigung Telekom Festnetz Vertrag

Unter Angabe Ihrer Vorwahl, Anschlussnummer und Kundennummer (finden Sie auf der Monatsrechung oben rechts) können Sie auf Wunsch auch schriftlich kündigen. Senden Sie Ihre Kündigung an: Telekom Deutschland GmbH / Landgrabenweg 151 / 53227 Bonn.

Kündigungsgründe und Kündigungsfristen der Telekom

Nachfolgend finden Sie mögliche Kündigungsgründe und Hinweise zur Kündigungsfrist:

  • Kündigung wegen Umzug: Wenn Sie umziehen, ist im Regelfall keine Kündigung erforderlich, sondern Sie nutzen einfach den Telekom Umzugsservice und nehmen Ihren Anschluss mit. Eine Sonderkündigung ist nur in wenigen Ausnahmefällen zugelassen (Infos hier).
  • Kündigung wegen Anbieterwechsel: lassen Sie sich am besten zu erst beraten, ob wir nicht doch noch einen passenden Tarif für Sie finden. Wenn Sie dennoch kündigen wollen, gilt für die meisten Festnetz Verträge eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn nicht mind. 1 Monat vorher gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt durch Ihren alten Anbieter, der dann rechtzeitig kündigen muss, damit die Übernahme der Rufnummer zum neuen Anbieter klappt.
  • Kündigung wegen Sterbefall: Im Todesfall des Anschlussinhabers kann der Anschluss ohne Kündigungfrist gekündigt werden. Entsprechende Nachweise wie z.B. Sterbeurkunde müssen eingereicht werden. Alle Details und notwendigen Unterlagen finden Sie hier.
  • Kündigung wegen Zusammenzug: Bei einer Haushaltszusammenführung (gemeinsame Wohnung) kann der Anschluss in der aufzulösenden Wohnung im Regelfall ohne Frist gekündigt werden. Dies gilt nicht bei Auflösung einer Zweitwohnung. Für welche Fälle die Sonderkündigungsmöglichkeit gilt und welche Unterlagen benötigt werden, finden Sie hier.
  • Kündigung wegen Umzug in Pflegeeinrichtung: bei dauerhaftem Einzug in eine Pflege-Einrichtung besteht im Regelfall gegen Nachweis ein Sonderkündigungsrecht. Details hier.
  • Kündigung bei Umzug ins Ausland: Bei Wegzug ins Ausland mit Nachweisen (z.B. Abmeldebescheinigung Einwohnermeldeamt, Bescheinigung Arbeitgeber) besteht die Möglichkeit einer verkürzten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Details hier.
  • Kündigung bei Geschäftsaufgabe: Hier gelten die regulären Kündigungsfristen. Unter Umständen kann der Telekom Festnetz Vertrag gegen Zahlung einer einmaligen Ablösegebühr vorzeitig aufgelöst werden. Details und Anfrage hier.
  • Sonstige Kündigungsgründe: es gilt die reguläre Kündigungsfrist von im Regelfall 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit Ihres Vertrages. Alle Details hier.

Alle Angaben ohne Gewähr. Welche Kündigungsfristen konkret für Ihren Fall gelten, kann Ihnen final nur Ihr Vertragspartner Telekom mitteilen und nicht wir als Telekom Partner. Gern beraten wir Sie aber zu Themen wie Tarifwechsel und Umzug.

Weitere Fragen? Seite durchsuchen oder Hotline anrufen.
Letzte Textänderungen an dieser Seite am 16. September 2019. Stand der Preise und Angebote kann abweichen (Preisfehler hier melden).
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