Kündigung Telekom Festnetz bei Sterbefall / Todesfall
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Kündigung im Todesfall / Sterbefall. Zunächst möchten wir als Telekom Partner Ihnen unser Beleid aussprechen. Als Erbe haben Sie viel zu regeln, so auch, was mit dem Telekom Festnetz Anschluss (z.B. Telefonanschluss, DSL, VDSL, Entertain, Call & Surf, MagentaZuhause) des Verstorbenen passieren soll. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Sie als Erbe den Vertrag übernehmen – hierzu nehmen Sie einfach Kontakt zum Telekom Kundenservice auf. Zum anderen können Sie den Telekom Festnetz Anschluss auch kündigen (im Regelfall auch ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen). Die Kündigung wegen im Falle des Todes erledigen Sie am besten direkt hier online. Dort können Sie online kündigen (Kündigungsvorlage erstellen) und Sie finden zudem weitere Informationen, welche Unterlagen für die Telekom Kündigung im Todesfall benötigt werden (z.B. Sterbeurkunde). Zum Telekom Kündigungsformular. Soll zusätzlich auch ein Mobilfunk Vertrag gekündigt werden, finden Sie hier weitere Infos.
Alle Angaben ohne Gewähr. Welche Kündigungsfristen konkret für Ihren Fall gelten, kann Ihnen final nur Ihr Vertragspartner Telekom mitteilen und nicht wir als Telekom Partner.
Letzte Textänderungen an dieser Seite am 16. September 2019. Stand der Preise und Angebote kann abweichen (Preisfehler hier melden).
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