Hier finden Sie Informationen zur Kündigung bei Geschäftsaufgabe. Wenn Sie Ihren Betrieb oder eine Zweigstelle schließen, benötigen Sie vermutlich auch den Telekom Festnetz Anschluss in der Filiale nicht mehr (z.B. DSL, VDSL, Telefonanschluss). Dennoch gilt die reguläre Laufzeit bzw. Kündigungsfrist. Gegen Zahlung einer einmaligen Ablösegebühr (wird individuell berechnet) und entsprechender Nachweise (z.B. Gewerbeabmeldung) besteht aber die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Das konkrete Angebot für die vorzeitige Kündigung fordern Sie am besten direkt hier online auf der Internetseite der Telekom an. Dort finden Sie neben der Kündigungsvorlage auch Informationen, welche Nachweise benötigt werden. Zum Telekom Kündigungsformular
Alternativ: Anschluss mitnehmen bei Umzug
Wenn Sie Ihren Betrieb nicht schließen (Geschäftsaufgabe) sondern nur an einen anderen Standort verlegen, können Sie Ihren Vertrag auch einfach an die neue Anschrift mitnehmen. Nutzen Sie hierfür einfach den Telekom Umzugsservice.
Alle Angaben ohne Gewähr. Welche Kündigungsfristen konkret für Ihren Vertrag gelten, kann Ihnen final nur Ihr Vertragspartner Telekom mitteilen.
Letzte Textänderungen an dieser Seite am 16. September 2019. Stand der Preise und Angebote kann abweichen (Preisfehler hier melden).
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