Kündigung Telekom Festnetz bei Haushaltszusammenführung
Hier finden Sie Informationen zur Kündigung bei Zusammenzug / Haushaltszusammenführung. Wenn Sie und Ihr Partner / Partnerin aktuell 2 Wohnungen mit Telekom Anschluss haben (z.B. DSL, VDSL, Telefonanschluss, TV / Entertain, Call & Surf, MagentaZuhause), so können Sie, wenn Sie zusammenziehen, den Anschluss an der Wohnung, die aufgelöst werden soll, im Regelfall vorzeitig kündigen. Dies gilt aber NICHT bei Auflösung einer Zweitwohnung. Die Kündigung bei Zusammenzug bzw. Haushaltszusammenführung erledigen Sie am besten direkt hier online auf der Internetseite der Telekom. Dort können Sie online kündigen (Kündigungsvorlage erstellen) und Sie finden alle Informationen, welche Nachweise benötigt werden (z.B. Meldebescheinigung und gemeinsamer Mietvertrag bzw. Kaufvertrag). Zum Telekom Kündigungsformular
Passenden Tarif für Ihre gemeinsame Wohnung finden
Wir als Telekom Partner beraten Sie gern zu den aktuellen Telekom Tarifen für Zuhause. Mit künftig 2 oder mehr Personen im Haushalt bietet, wenn verfügbar, ein schneller Telekom VDSL Anschluss an. Erweitern Sie Ihren Hauptanschluss bei ausreichend Internet-Bandbreite zudem optional um Fernsehen (Entertain). In Regionen mit schlechter DSL Versorgung möchten wir Ihnen einen Tarifwechsel auf Telekom Hybrid wärmstens ans Herz legen, bei denen DSL (Festnetz) und LTE (Mobilfunk) gebündelt werden! Zur Tarifübersicht Festnetz
Alle Angaben ohne Gewähr. Welche Kündigungsfristen konkret für Ihren Fall der Haushaltszusammenlegung gelten, kann Ihnen final nur Ihr Vertragspartner Telekom mitteilen.
Letzte Textänderungen an dieser Seite am 16. September 2019. Stand der Preise und Angebote kann abweichen (Preisfehler hier melden).
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