Wenn Sie umziehen, besteht im Regelfall kein Recht auf Kündigung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur in seltenen Fällen (siehe unten). Ihren Telekom Umzug Sie können wahlweise mit Ihrem alten Tarif und alter Vertragslaufzeit umziehen oder im Zuge des Umzugs in einen anderen Telekom Tarif wechseln (unsere Empfehlung). Den Telekom Umzug können Sie online, telefonisch oder schriftlich beauftragen.
Reguläre Telekom Kündigung bei Umzug: nur fristgerecht
Ein Umzug allein begründet laut Vertragsrecht kein Kündigungsrecht. Wenn Sie umziehen, läuft Ihr Vertrag weiter und Sie nehmen Ihren Telekom Festnetz Anschluss einfach zur neuen Anschrift mit. Die einmaligen Kosten für die Bereitstellung des Anschlusses am neuen Standort betragen (wie bei Bestellung eines Neuanschlusses) 69,95 € . Wenn Sie sich für einen neuen IP-Anschluss oder höherwertigen Tarif (z.B. Entertain) entscheiden, profitieren Sie teilweise von Preisvorteilen. Gern beraten wir als autorisierter Telekom Partner Sie zu den MagentaZuhause Tarifen sowie dem Kombiangebot MagentaEINS und prüfen die Verfügbarkeit. Sollten Sie sich im Zuge des Umzugs dennoch für eine Kündigung entscheiden, gelten die regulären Kündigungsfristen Ihres Festnetzs Vertrags (der Kundenservice hilft weiter).
Kündigung bei Umzug in Pflegeeinrichtung, ins Ausland oder bei Zusammenzug
Neben dem herkömmlichen Umzug bei Wohnungswechsel gibt es weitere Fälle, bei denen unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht besteht. Weitere Infos hier:
- Kündigung bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung (z.B. Pflegeheim)
- Kündigung bei Umzug ins Ausland (langfristiger Umzug)
- Kündigung bei Haushaltszusammenführung / Zusammenzug
Sonderkündigungsrecht bei Nicht-Verfügbarkeit durch Umzug
Wenn Sie umziehen besteht im Regelfall kein Sonderkündigungsrecht. Nur wenn beim Umzug in Ihrer neuen Wohnung / Haus ihr bisheriger Tarif technisch nicht verfügbar ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Telekom Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen (Kündigung wegen Nicht-Verfügbarkeit bei Umzug). Das Kündigungsrecht besteht dann, wenn die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Standort nicht möglich ist. Konkret besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug nur in diesem Fall:
- Die „vertraglich geschuldete Leistung“ (laut TKG / Telekommunikationsgesetz) ist am neuen Standort nicht verfügbar, also genau der Vertrag, der am altem Standort bestand.
- Sollten Sie die Möglichkeit der Telekom Sonderkündigung bei Umzug wahrnehmen, so gilt beim Sonderkündigungsrecht gemäß TKG eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats. Für Details nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kundenservice auf.
Gern prüfen wir als Telekom Partner für Sie, ob alternative Telekom Produkte an Ihrem neuen Standort möglich / verfügbar sind, zum Beispiel die innovativen MagentaZuhause Hybrid Tarife mit einer Bündelung der Internet Bandbreite von DSL / VDSL mit LTE Funk Internet (ideal in Regionen mit schlecher DSL Versorgung). Oder kennen Sie schon die MagentaZuhause Entertain Tarife mit Telefon, Internet und Fernsehen aus einer Hand zum Pauschalpreis?
Telekom Umzugsformular (Umzugsauftrag Festnetz) kostenlos per eMail Umzugsformular per E-Mail
Ihren Telekom Umzug können Sie mit diesem PDF Bestellformular schriftlich beauftragen.
Alternativ können Sie den Telekom Umzugsservice auch online oder telefonisch beauftragen.