Zusammenzug / Haushaltszusammenführung für Telekom Festnetz
Sie ziehen mit Ihrem Lebenspartner(in) in eine gemeinsame Wohnung bzw. Haus, zum Beispiel Umzug nach einer Hochzeit? Auch wenn Sie zusammenziehen (Zusammenzug bzw. Haushaltszusammenlegung) können Sie mit der Telekom umziehen und auf Wunsch 2 Telekom Anschlüsse zusammenlegen.
Zusammenzug: Sie ziehen zusammen in eine komplett neue Wohnung / Haus
Bei einem Zusammenzug in eine komplett neue Wohnung bei vorhandenen 2 Telekom Anschlüssen beauftragen Sie für einen der beiden Verträge einen Umzug. Für den zweiten Anschluss haben Sie die Möglichkeit einer Sonderkündigung aus Kulanz. Über den Kundenservice können Sie dann im Regelfall auch die Rufnummer(n) des zweiten Anschlusses auf den umgezogenen Anschluss übertragen (IP-Anschluss mit mehreren Rufnummern).
Haushaltszusammenführung: zusammenziehen an bestehendem Anschluss
Bei einer Haushaltszusammenführung an einem vorhandenen Anschluss bzw. an einer Anschrift beider Partner behalten Sie den Anschluss in der Wohnung, wo Sie zusammen ziehen und den anderen Telekom Anschluss können Sie im Regelfall aus Kulanz kündigen. Überlegen Sie, ob für den verbleibenden Anschluss nicht ein Tarifwechsel in einem neuen Tarif Sinn macht, der für beide Partner die beste Leistung bietet. Wie wäre es, wenn verfügbar, mit einem schnellen VDSL Anschluss mit Highspeed für die gesamte Familie? Oder mit einem Entertain Tarif mit Telefonieren, Surfen und Fernsehen zum Pauschalpreis? Gern beraten wir Sie auch telefonisch zu den Telekom Festnetz Tarifen (MagentaZuhause Flatrate Angebote).
Letzte Textänderungen an dieser Seite am 31. Oktober 2023. Stand der Preise und Angebote kann abweichen (Preisfehler hier melden).
Datenschutz Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren, u.a. Google Analytics mit anonymisierter IP.
Wir sind autorisierter Partner der Telekom. Sie möchten nicht von uns beraten werden? Dann geht's hier zu telekom.de oder hier zum Kundenservice.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistik
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die Erhebung erfolgt anonym (ohne IP-Adresse).Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.